1.Der Hundehalter haftet für die von seinem Hund verursachten Schäden (§833 Bgb).

2.Eine Haftung seitens VTHZ deren Dozenten und Therapeuten, im Rahmen des gesetzlich zulässigen, ist ausgeschlossen.

3. Die Teilnahme des Hundehalters an einer Therapie/Unterrichtsstunde erfolgt auf eigenes Risiko.

4. Der Erfolg einer Therapie/Unterrichtseinheit hängt vom Hundehalter ab, eine Erfolgsgarantie kann daher nicht gegeben werden

5.Der Hundehalter besitzt für seinen Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichversicherung, eine Kopie ist auf Nachfrage vorzulegen.

6. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund einen intakten Impfschutz hat (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten, Tollwut). Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

7. Alle Fotos dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum von www.vthz.de Eine Veröffentlichung auf Internetseiten und in Printmedien ist nicht gestattet.

Haftung und Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber VTHZ deren Dozenten und Therapeuten, sind ausgeschlossen. Für Unfälle, Langzeit- oder Folgeschäden die durch die Empfehlungen in dieser Homepage entstehen können übernehmen wir keine Haftung. Die Anwendung und Umsetzung der hier beschriebenen Techniken, Therapien und Praktiken erfolgt auf eigenes Risiko. Daten und Termine unverbindlich.
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Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge in Hessen meldepflichtig

Das Land Hessen hat die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVo) zum Jahresbeginn geändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die so genannte Rasseliste, in der als gefährlich eingestufte Hunde aufgelistet sind. Neu aufgenommen in der Liste ist die Rasse Rottweiler. Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge sind somit ab Jahresbeginn als gefährliche Hunde eingestuft.

Nach der neuen Verordnung dürfen Rottweiler, die nach dem 30.12.2008 geboren wurden, nur noch mit Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes gehalten und geführt werden. Der Besitzer muss nachweisen können, dass er genügend Sachkunde hat, um ein solches Tier zu halten. Außerdem muss der Hund eine Wesensprüfung ablegen. Je nach Gemeinde muss das Tier zusätzlich einen elektronischen Chip tragen, mit dem es eindeutig zu identifizieren ist. Hundebesitzer, die Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge bereits vor dem 30. Dezember 2008 gehalten haben, müssen dies der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich bis spätestens 30. Juni 2009 anzeigen.

Die hessische Hundeverordnung listet zehn Rassen als "vermutlich gefährlich" auf. Das sind Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Aus der Liste fielen Mastiff und Mastino Napoletano.